Vollmacht zur Abholung Patientenakte

Sie können nicht persönlich Ihre Patientenakte abholen?
Falls Sie Ihre Patientenakte nicht persönlich in unserer Praxis abholen können, bitten wir Sie, eine Vollmacht auszustellen. Diese Vollmacht ermöglicht es einer von Ihnen benannten Person, die Akte in Ihrem Namen abzuholen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Mit freundlichen Grüßen,
Bitte unbedingt zur Abholung mitbringen:
Personalausweis des Bevollmächtigten zum Nachweis/Prüfung der Identität
Versichertenkarte des Vollmachtgebers
OHNE ist eine Abholung leider aus Datenschutzgründen NICHT möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Vollmacht zur Abholung Patientenakte
- Bitte pdf-Dokument "Vollmacht zur Abholung" aufrufen
- Vollmacht ausdrucken
- Vollmacht ausfüllen
- Vollmachtgeber unterschreibt
Zur Abholung in der Praxis bringt der Bevollmächtigte folg. Unterlagen mit:
- unterschriebene Vollmacht
- Personalausweis des Bevollmächtigten zum Nachweis/Prüfung der Identität
- Versichertenkarte des Vollmachtgebers